fbpx

FTI Höhere Preise, aber mehr Vorteile

FTI hebt die Preise für die kommende Wintersaison leicht an. Im Schnitt müssen Urlauber drei Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr. Damit liegt der Veranstalter im Trend: Ähnlich sehen die Ankündigungen der Tui oder der Rewe Pauschaltouristik aus.

FTI macht für die Preissteigerung vor allem die Luftverkehrsabgabe verantwortlich. Besonders stark verteuert sich die Türkei: In dem Land, das durch die Revolutionen in Nordafrika viele Touristen hinzugewinnen konnte, steigen die Preise um sechs Prozent, teilt der Veranstalter in München mit. Preiswerter werden wegen des günstigen Wechselkurses dagegen Zielgebiete, in denen man mit dem US-Dollar bezahlt.

Nach den Unruhen der vergangenen Monate in den Urlaubsländern Ägypten und Tunesien lockt FTI Frühbucher mit einem neuen kostenlosen Storno bis zum 30. Tag vor der Reise: Wer bis zum 30. September 2011 bucht, könne ohne Angabe von Gründen kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Das Angebot gilt für alle klassischen Pauschalreisen in den Winterkatalogen 2011/2012. Bisher wurden bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent Gebühren fällig. Außerdem bietet FTI eine neue Ermäßigung für Reisende ab 55 Jahren an.

(11.07.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.