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Türkei FTI startet mit Reisen nach Nordzypern


FTI bietet im kommenden Sommer erstmals Reisen nach Nordzypern an.

FTI startet mit Reisen nach Nordzypern. Die zwölf Hotels seien im Türkeikatalog buchbar und werden über das Drehkreuz Istanbul angeflogen, teilt der Veranstalter in München mit. Ab Ende Mai soll es direkte Charterverbindungen geben. In der Türkei hat FTI außerdem Hotels in der Hauptstadt Ankara sowie an der Schwarzmeerküste neu im Programm, das Angebot an der Ägäisküste wird ausgebaut. Das Deutschland-Angebot wurde um 70 Hotels sowie neue Rad- und Rundreisen erweitert. Insgesamt bringt FTI 24 Kataloge und einen Online-Katalog heraus.


Im Boomziel Türkei steigen allerdings auch weiter die Preise: Für kommenden Sommer bezahlen Urlauber im Durchschnitt vier Prozent mehr als im Vorjahr. Reisen nach Spanien und zu Fernzielen verteuern sich um jeweils zwei Prozent. Die Krisenländer dieses Jahres locken dagegen weiter mit Billigpreisen: Ägypten wird zwei Prozent günstiger, Tunesien und Griechenland um drei Prozent. Im Gesamtschnitt steigen die Preise für den Sommer 2012 bei FTI um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Durch Frühbucherrabatte ließen sich aber bis zu 33 Prozent des Reisepreises sparen, erklärt das Unternehmen.

Die Lockangebote der vergangenen Monate für Ägypten und Tunesien scheinen gewirkt zu haben: Für beide Länder verzeichnete FTI in den vergangenen drei Monaten zweistellige Zuwachsraten bei den Buchungen für diesen Winter.

Für Wellnessurlauber hat FTI die neue Produktlinie »BalancePlus« entworfen. Trainer der Sportstudiokette Body & Soul werden in sieben Hotels in der Türkei, in Ägypten, auf Kreta und Lanzarote Kurse in Yoga, Pilates, Nordic Walking und Entspannungstechniken anbieten. Ein passendes Ernährungskonzept soll das Paket abrunden.

Erstmals liefert FTI auch einen Kreuzfahrtkatalog an die Reisebüros. Auf 94 Seiten werden die Routen der »FTI Berlin« vorgestellt, die von 1986 bis 1998 die Rolle als ZDF-Traumschiff unterwegs war. Das 1980 gebaute Schiff war bisher für den britischen Veranstalter Saga Cruises unter dem Namen »Spirit of Adventure« im Einsatz. Unter neuer Flagge wird es im kommenden Sommer bis zu 456 Passagiere durch das östliche Mittelmeer und das Schwarze Meer schippern.

(28.11.2011, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.