fbpx

FTI Tierschützer rufen zum Boykottdes Veranstalters auf

Zu einem »kompromisslosen Boykott von FTI Touristik aus Tierschutzgründen« ruft das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) auf.

Es wirft dem Reiseveranstalter vor, die Öffentlichkeit »getäuscht« zu haben. »FTI«, so WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller, »lügt wie gedruckt«. Hintergrund der Auseinandersetzung sind zwei Seiten im jüngsten Teneriffa-Katalog des Münchner Unternehmens mit Werbung für eine Orca-Show im dortigen Loro Parque.

Im Dezember 2013 hatte FTI erklärt, es werde in Zukunft auf Hinweise für solche Shows verzichten und war dafür von den – in Hagen ansässigen – Tierschützern als besonders delfinfreundlich ausgezeichnet worden. Noch im Mai 2015 bestätigte ihnen FTI, die Meeressäuger weiter nicht in den Reisekatalogen zu bewerben und Gästen vom Besuch von Delfinshows grundsätzlich abzuraten.

Deutschlands viergrößter Reiseveranstalter kommentiert die Vorwürfe mit den Worten, dass es sich »bei der Bewerbung des Loro Parque und von Seaworld um Ausnahmen handelt«, da beide Parks anerkanntermaßen sehr professionell geführt würden. »Ähnlich wie die anderen großen Reiseveranstalter« lehne man »verantwortungsvoll geführte und geprüfte Delfinarien nicht ab«.

(20.09.15, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.