fbpx

Fußball-EM und Olympia Hotelpreise explodieren auf das Fünffache

Während der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine müssen Urlauber dort mit deutlich höheren Hotelpreisen rechnen. Und auch Zimmer in London sind teurer.

Im Gegensatz zum Durchschnittspreis im vergangenen Sommer seien die Preise in Polen und der Ukraine mitunter um mehr als das Fünffache gestiegen, teilt das Hotelpreisvergleichsportal Trivago mit. Auch für ein Zimmer in London während der Olympischen Spiele müssen Urlauber wesentlich tiefer in die Tasche greifen als sonst.

Während die Kosten für ein Hotelzimmer zum Beispiel in Danzig im Juni 2011 bei durchschnittlich 94 Euro lagen, verlangen die Hoteliers während der EM 572 Euro. Zum Spiel Deutschland gegen Niederlande steigen die Hotelpreise in Charkow auf 576 Euro. Am Finalspieltag kostet eine Nacht in Kiew sogar 623 Euro - im Juni 2011 lag der Preis noch bei 329 Euro.

Besucher der olympischen Sommerspiele in London bezahlen für eine Übernachtung im Standard-Doppelzimmer durchschnittlich 401 Euro. Damit steigen die Preise im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um 133 Prozent.

(21.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.