fbpx
Live-Übertragungen am Frankfurter Flughafen

 

Live-Übertragungen am Frankfurter Flughafen

Fußball-WMLive-Übertragungen am Frankfurter Flughafen

Am Frankfurter Flughafen gibt es verschiedene Möglichkeiten, alle Begegnungen der WM live mitzuverfolgen.

Bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland spielen 32 Nationen um den WM-Pokal. Die deutsche Nationalmannschaft tritt zur Titelverteidigung an und will den fünften Stern für Deutschland holen. Doch es ist auch Urlaubszeit – am Flughafen Frankfurt verpassen reisende Fußball-Fans dennoch nichts. Im öffentlichen Bereich können sich interessierte Passagiere die Spiele in der Airport City Mall ansehen. Die Übertragung auf der TV-Wand findet im Sitzbereich der Gastronomie in der Ebene 0 über dem Regionalbahnhof statt. Damit auch wartende Fluggäste in den Terminals kein Tor verpassen, bietet Flughafenbetreiber Fraport erstmals einen besonderen Service an. Dort werden Mitarbeiter mit Video-Screens auf dem Rücken unterwegs sein und einige Spiele live in die Warteschlange bringen. Wer die WM hinter den Sicherheitskontrollen bei einem Snack oder Getränk anschauen möchte, hat dazu in zahlreichen Restaurants in beiden Terminals die Möglichkeit. Einen weiteren WM-Fernseher gibt es im großen Duty Free & Travel Value Shop in Flugsteig A Schengen. Die Übertragung am Erlebnis-Gate verspricht ein WM-Erlebnis der besonderen Art. Die spektakuläre LED-Videowand am Flugsteig B in Terminal 1 wölbt sich um 180 Grad nach außen. Während der WM wird die 21 Meter breite Leinwand mit ausgewählten WM-Liveübertragungen bespielt. Unter frankfurt-airport.com findet sich eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten, die Fußball-WM am Flughafen Frankfurt zu erleben.


(14.06.2018, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.