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Gegen Thrombose Beine beim Fliegen ausstrecken und viel trinken

Langes Sitzen auf engstem Raum, wenig Bewegung, trockene Luft: Auf langen Flügen ist das Risiko einer Thrombose erhöht. So können Risikopatienten vorbeugen:

Beine ausstrecken: Stundenlanges Sitzen mit angewinkelten Beinen im Flugzeug kann eine Thrombose verursachen. Denn im Knie und in der Leiste staut sich das Blut und fließt schlechter zurück zum Herzen. Daher sollten Reisende ihre Beine nicht übereinanderschlagen, sondern ausgestreckt lassen.
 
Bewegung: Gut sei es, zwischendurch die Waden kräftig zu massieren und umherzulaufen, wenn möglich, rät Astrid Markow von der Landesapothekerkammer Brandenburg. Enge Kleidung schränkt die Bewegungsfreiheit ein. Helfen können auch medizinische Kompressionsstrümpfe.
 
Trinken: Der Mensch sollte täglich mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit trinken - in der trockenen Luft des Flugzeugs sei das besonders wichtig. Empfehlenswert seien Mineralwasser und verdünnte Fruchtsäfte, Alkohol sollte vermieden werden.
 
Zu den Risikogruppen einer Thrombose gehören vor allem über 60-Jährige, Übergewichtige, Raucher und Frauen, die Östrogene einnehmen. Achtsam müssen auch Menschen sein, die bereits eine Thrombose erlitten haben.

(22.07.14, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.