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Gelbfieber Impfpflicht bleibt trotz neuer Erkenntnisse

Aus medizinischer Sicht genügt es, wenn sich Menschen nur einmal im Leben gegen Gelbfieber impfen lassen. In den Einreisebedingungen einiger Länder bleibe die zehnjährige Impfpflicht aber vorerst bestehen, teilt das Centrum für Reisemedizin (CRM) mit. Eine Gelbfieber-Impfung im Leben reicht eigentlich aus. Denn die Dosis schütze nach neuesten Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation ein Leben lang, teilt das Centrum für Reisemedizin (CRM) mit. Bislang gingen die Mediziner davon aus, dass alle zehn Jahre eine Impfauffrischung nötig sei. In den Einreisebedingungen einiger Länder bleibe die zehnjährige Impfpflicht allerdings wahrscheinlich vorerst bestehen. Manche afrikanische, südamerikanische und asiatische Staaten verlangen bei der Einreise einen Impfnachweis gegen Gelbfieber. Diese Länder schreiben entsprechend der ursprünglichen medizinischen Standards auch die Auffrischung alle zehn Jahre vor. Die neue medizinische Empfehlung dürfte daran laut dem CRM vorerst nichts ändern. Einen Impfnachweis gegen Gelbfieber fordern einige tropische Ländern von Menschen, die vor ihrer Einreise in einem Land waren, in dem Gelbfieber verbreitet ist. Auch ein Transit-Aufenthalt zähle dazu. Touristen sollten sich daher vor einem Trip in ein tropisches Land über die Impfpflicht informieren, rät das CRM. Sie müssten sich unter Umständen nach wie vor alle zehn Jahre nachimpfen lassen.

Mitteilung der Weltgesundheitsorganisation
Gelbfieberimpfstellen


(28.05.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.