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REISE und PREISE

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Jens Kalaene / dpa

Geld auf Reisen Zwei Geldkarten und wenig Bargeld mitnehmen

In die Planung für einen Urlaub gehört auch die Organisation der Reisekasse. Dabei gibt es viele Dinge rund um das eigene Bargeld und die Flexibilität der Kreditkarten zu beachten.

Im Herbst wollen einige noch etwas Sonne tanken. Bevor es los geht, sollten Verbraucher bei ihrer Hausbank nachfragen, ob diese mit Kreditinstituten im Urlaubsort kooperiert. Dann können Urlauber unter Umständen beim Abheben an ausländischen Geldautomaten einiges sparen.

Außerdem wichtig für die Reisekasse: Wenig Bargeld, aber zwei unterschiedliche Geldkarten mitnehmen, rät der Bankenverband. Zum Bezahlen und Abheben innerhalb Europas, sowie in der Türkei und Israel können Bankkunden eine Girocard mit V-Pay-Logo verwenden. Weltweit können sie gut die Girocard mit maestro-Logo sowie die Kreditkarte einsetzen. Bei Reisen außerhalb Europas sollten sie vorab das Auslandslimit überprüfen - und es gegebenenfalls von der Bank für die Reisedauer freischalten lassen.

Fremde Währungen sollten sich Urlauber besser im Reiseland vor Ort holen - das sei in der Regel günstiger. Am Geldautomaten lässt man sich den Betrag besser immer in Landeswährung ausweisen, denn eine Umrechnung in Euro kostet häufig eine extra Gebühr.

(19.10.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.