fbpx

Geld im Urlaub Bank vor dem Urlaub überReiseziel informieren

Urlauber sprechen ihre Reisepläne besser mit ihrer Bank ab. Denn für manche Länder oder Regionen können Giro- und Kreditkarte gesperrt sein. Dann stehen sie plötzlich ohne Geld da.

Für manche Regionen muss eine Girokarte erst freigeschaltet werden, erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. »Für Reiseziele in Europa ist das meist nicht nötig«. Aber in weiter entfernten Ländern kann die Girokarte automatisch gesperrt sein.
Ähnlich ist es bei der Kreditkarte: Manchmal sperren Kreditinstitute die Karte aus Sicherheitsgründen, wenn sie in einem anderen Land zum Einsatz kommt. Das soll den Kartenbesitzer eigentlich vor Betrügern schützen. Schlimmstenfalls stehen Reisende dann aber plötzlich ohne Geld da. Daher ist es sinnvoll, die Bank vorher über die geplante Reise zu informieren.
Feck rät außerdem, mit dem Bankberater für Giro- und Kreditkarte ein Tageslimit zu vereinbaren. »Wer im Urlaub beklaut wird, kann den Schaden so eingrenzen«. Reisende sollten zusätzlich zu den Geldkarten immer Bargeld dabeihaben. Wichtig ist, dass sie Girokarte, Kreditkarte und Bargeld nie im selben Beutel aufbewahren. »Dann ist bei einem Diebstahl nicht gleich alles auf einmal weg«.

(07.01.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.