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REISE und PREISE

Foto: Bodo Marks/dpa

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Geld sparen? Darf ich den Zubringerflug verfallen lassen?

Gabelflüge sind meist sehr günstig – aber auch umständlich. Deswegen kaufen viele Urlauber das Ticket des Preises wegen und lassen Verbindungen ausfallen, die sie nicht brauchen. Diese Strategie birgt aber Gefahren.

Auf Urlaubsportalen oder bei der eigenen Reiseplanung stößt man gelegentlich auf Flugangebote mit unglaublich niedrigen Preisen. Der erste Gedanke: »Jackpot!« – doch dann folgt der ernüchternde Blick auf die Details.

Da startet der Flug in die Karibik zum Beispiel in Prag, mit Zwischenstopps in Frankfurt und London. Trotzdem buchen und erst in Frankfurt einsteigen? »Das ist mit einem Risiko verbunden«, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer bei Gabelflügen einzelne Verbindungen ausfallen lässt, muss mit der Stornierung aller Flüge rechnen.
 
Denn die Airlines bieten in verschiedenen Ländern je nach Kaufkraft andere Preise an. So zu tun, als starte man die Reise im Ausland, ist nicht der Sinn der Sache. Fluggesellschaften dürften Passagieren, die auf diese Weise versuchen Geld zu sparen, die Beförderung verweigern, warnt der Jurist.
 
Wer den Umweg beim Hinflug in Kauf nehmen möchte, kann dann aber beim Rückflug schon früher aussteigen. Achtung aber bei aufgegebenem Gepäck: Dieses wird in der Regel zum Endziel durchgecheckt. Reisende müssen sich dann um eine vorzeitige Herausgabe kümmern.

 (20.07.2017, dpa)
 
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REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.