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Geldabheben Umrechnung in Euro kann imAusland teuer werden

Deutsche Reisende sollten beim Geldabheben im Ausland auf versteckte Kostenfallen achten. Vor allem, wenn sie in europäischen Ländern unterwegs sind, die nicht zu Euro-Zone gehören. Darauf weist die Redaktion von »Finanztest« hin.

In Tschechien und der Schweiz wird laut der Zeitschrift »Finanztest« (Ausgabe 6/2014) standardgemäß die sofortige Umrechnung in Euro zur Auswahl angeboten. Diese sei für Verbraucher jedoch häufig von Nachteil, da der Automatenbetreiber hier einen Aufschlag berechnet. Besonders kritisch: Das Monitorbild erwecke meist den Eindruck, dass die sofortige Umrechnung von Vorteil für die Verbraucher ist.
Besonders hoch fielen die Aufschläge demnach in Polen aus: Hier müssen Reisende mit einem Aufschlag von bis zu 9,6 Prozent im Vergleich zur Umrechnung durch das eigene Kreditinstitut rechnen. In Tschechien (9,4 Prozent) und Großbritannien (6,1 Prozent) verlangten die Anbieter ebenfalls ordentliche Aufschläge. Moderat fielen die Unterschiede hingegen in der Türkei (3 Prozent) und der Schweiz (2,5 Prozent) aus. In Dänemark, Schweden, Bulgarien und Mazedonien nannten die Automaten nur die Landeswährung.

(14.05.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.