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Gepäck später buchen

 

Gepäck später buchen

Gepäck später buchenSo teuer wird es für vergessliche Passagiere

Buchen Passagiere Gepäck erst am Flughafen dazu, kann das bei Billigfliegern richtig ins Geld gehen.

Wer online Tickets bei Billigfliegern bucht, sollte sich die Zahl seiner Gepäckstücke genau überlegen. Denn das nachträgliche Buchen von Aufgabegebäck kann deutlich teurer sein als zum Zeitpunkt des Ticketkaufs im Internet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.

Vergessliche Passagiere zahlen unter Umständen kräftig drauf. Bei Easyjet kann etwa die Gebühr für Aufgabegepäck bis zu 23 Kilogramm abhängig von Flugstrecke, Flug und Buchungszeitpunkt zwischen 18,19 und 44,19 Euro variieren. Noch mehr kostet es, solche Koffer am Gepäckabgabeschalter oder gar erst am Boarding-Gate aufzugeben. Das kostet 47 beziehungsweise 60 Euro.

Darüber, dass sich Gepäckpreise bei einer späteren Buchung ändern können, hatte Easyjet nach Ansicht der Verbraucherschützer die Kunden beim Buchungsvorgang lange nicht transparent informiert. Darum klagten sie. Easyjet erkannte die Forderung vor dem Landgericht Berlin an (Az.: 52 0 365/17). Die Fluggesellschaft teilte auf Anfrage mit: «Wir nehmen das Urteil (...) zur Kenntnis und haben bereits unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und auch Änderungen auf unserer Website vorgenommen, um dies widerzuspiegeln.»

Auch bei Ryanair geht das nachträgliche Zubuchen kräftig ins Geld. Koffer (bis 20 Kilogramm) kosten als Aufgabegepäck bei der Buchung auf der Airline-Website 25 Euro, danach dann 40 Euro. Auch wer sich nachträglich für Priority Boarding entscheidet, zahlt drauf - nämlich 8 statt zuvor 6 Euro. Bei dieser Buchungsoption dürfen Fluggäste einen Trolley oder einen größeren Rucksack als zweites Handgepäckstück mit in den Flieger nehmen. Das ist bislang auch noch für Kunden möglich, die kein Priority Boarding buchen.

Doch ab 1. November ändert sich das, dann verschärft Ryanair die Handgepäckregeln. Passagiere ohne Priority Boarding können dann ein Aufgabegepäckstück bis 10 Kilogramm bei der Gepäckabgabe abgeben und zahlen dafür 8 Euro bei Online-Buchung. Danach wird es auch in diesem Fall teurer: Nachträglich zubuchen kostet 10 Euro. Und wer mit einem nicht gebuchten Rollgepäck bis 10 Kilogramm zum Gate kommt, zahlt 25 Euro. Kostenlos ist für sie nur noch ein kleines Handgepäckstück.

Linktipps:

Gebührenübersicht Easyjet
Gebührenübersicht Ryanair

(03.09.2018, dpa)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)