
Gepäck: Wenn der Koffer nicht ankommt
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Immer wieder stellen Urlauber fest: Das Gepäck ist irgendwo zwischen Jet und Flughafen verlorengegangen. REISE & PREISE gibt Ihnen hilfreiche Tipps.
Auf jedem sechsten Lufthansa-Flug verschwindet ein Koffer – statistisch gesehen. Das klingt zwar recht viel, beeindruckend wird die Zahl aber erst, wenn man sich vor Augen führt: Pro Jahr sind das fast eine Million Gepäckstücke. Und damit ist Lufthansa längst noch nicht Negativ-Spitzenreiter. Den Minus-Rekord hielt laut Statistik des Air Transport Users Council die Fluggesellschaft British Airways (23 Gepäckstücke auf 1.000 Passagiere), dicht gefolgt von TAP Air Portugal (21). Am Ende der Liste stehen Turkish Airlines (4,7) und Air Malta (4,4).Mit der Größe des Flughafens und der Zahl der Zwischenlandungen steigt das Risiko, am Ende ohne Koffer dazustehen – auf diese Faktoren haben Sie als Passagier allerdings recht wenig Einfluss. Doch Sie können etwas tun, um das Risiko und möglichen Ärger zu minimieren, sollten Sie tatsächlich zu den betroffenen Pechvögeln gehören:
· Nehmen Sie wertvolle Dinge ins Handgepäck.
· Reisen Sie nur mit hochwertigem, stabilem Gepäck, denn aufgeplatzte Koffer oder zerrissene Taschen bleiben schnell in der Ecke stehen.
· Packen Sie den Koffer nicht zu voll. Wenn der Reißverschluss nur mit Gewalt zugeht, besteht die Gefahr, dass das Material die Belastung nicht aushält.
Gepäck: Wenn der Koffer nicht ankommt
Robuster Kofferanhänger: Adresse nicht sichtbar darauf notieren
· Verschließen Sie die Koffer mit einem Schloss. Bei USA-Reisen sollte dieses ein sogenanntes TSA-Siegel aufweisen, damit es von den Behörden unbeschädigt geöffnet und wieder geschlossen werden kann.
· Nutzen Sie einen robusten Kofferanhänger, auf dem Sie Heimat- und Urlaubsadresse notieren. Diese Angaben sollten allerdings nicht sichtbar sein, damit Diebe nicht Adressen leerstehender Wohnungen ausspionieren können.
· Legen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten, am besten in einer Klarsichthülle, obenauf in den Koffer.
· Prüfen Sie, ob Ihre Reisegepäckversicherung den Verlust auf Flügen mit einschließt.
· Legen Sie eine genaue Inventarliste an, bewahren Sie Rechnungen auf, fotografieren Sie womöglich den Kofferinhalt.
Übertriebener Aufwand? Der Reisende muss nachweisen, was sich in einem verlorenen oder beschädigten Gepäckstück befunden hat, so steht es im Kleingedruckten der Airlines. Mit Belegen und Beweisen haben Sie im Fall der Fälle bessere Karten.
Taucht der Koffer auf dem Gepäckband nicht auf, führt der erste Weg ins »Lost and found«- Büro der Airline direkt am Terminal. Dort sollte man den Verlust melden und sich schriftlich bestätigen lassen. Zwar gilt dafür eigentlich eine Frist von 21 Tagen, bei Beschädigung sind es nur sieben Tage. Aber: Je früher der Gast reklamiert, desto eher kann die Fluggesellschaft auf die Suche gehen. Und umso mehr Rechtssicherheit hat der Urlauber.
Das Luftfahrtunternehmen haftet dabei laut »Montrealer Abkommen« bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten(SZR). Diese künstliche Währungseinheit wurde 1969 eingeführt und wird täglich neu berechnet. Betroffene finden den aktuellen Kurs etwa auf www.tis-gdv.de/ unter Transportversicherung. Aktuell stellen 1.000 SZR knapp 1.100 Euro dar.
Gepäck: Wenn der Koffer nicht ankommt
Teure Kamera oder gar Schmuck: Nicht im Gepäck aufgeben!
Nur in Ausnahmefällen wurden Airlines vor Gericht zu höheren Entschädigungen verdonnert. Wer aber eine teure Kamera oder gar Schmuck im Gepäck mit aufgibt, der darf darauf nicht hoffen. Für die ersten Stunden oder Tage stellen manche Gesellschaften ein Notfallpaket mit Toilettenartikeln bereit. Alles andere muss sich der Reisende vor Ort neu kaufen. Achtung: Manche Unternehmen stellen sich quer, wenn das Gepäck nach Tagen wieder auftaucht und der Urlauber seine Einkäufe abrechnen möchte. Unter dem Aspekt, dass die Sachen ja auch nach der Reise noch genutzt werden könnten, zahlen sie dann nur einen Teil, die Lufthansa zum Beispiel die Hälfte.
Und noch ein Tipp: Wem die schönsten Tage des Jahres durch den fehlenden Koffer vermiest werden, der kann bei Pauschalreisen einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises anmelden, in der Regel sind das rund 25 Prozent des Tagespreises.
(18.01.11)


