
Gepäck auf Reisen: Koffer verschwunden = Schadensersatz
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Koffer verschwunden: Schadensersatz
Immer wieder stellen Urlauber fest: Das Gepäck ist irgendwo zwischen Jet und Flughafen verlorengegangen. Was tun?
Auf jedem sechsten Lufthansaflug verschwindet ein Koffer - statistisch gesehen. Das klingt zwar recht viel, beeindruckend wird die Zahl aber erst, wenn man sich vor Augen führt: Pro Jahr sind das fast eine Million Gepäckstücke. Und damit ist Lufthansa längst noch nicht Negativ-Spitzenreiter. Den Minus- Rekord halten laut Statistik des "Air Transport Users Council" die Fluggesellschaften British Airways (23 Gepäckstücke auf 1000 Passagiere), dicht gefolgt von TAP Air Portugal (21). Am Ende der Liste stehen Turkish Airlines (4,7) und Air Malta (4,4).
Wer also möglichst sicher seinen Koffer am Zielort vom Laufband fischen möchte, der fliegt mit einer der weniger auffälligen Gesellschaften. Gute Aussichten, den Urlaub in der eigenen Kleidung beginnen zu können bestehen auch, wenn der Flug tatsächlich von dieser Airline durchgeführt wird, also nicht im Code Sharing plötzlich ein anderer Flieger am Terminal wartet. Positiv wirkt es sich auch aus, wenn der Flughafen nicht allzu groß ist, nicht allzu viele Passagiere dort an Bord gehen. Und schließlich gibt es mehr Sicherheit, wenn es sich um einen Non-Stop-Flug handelt, also ohne Zwischenlandung und umständliches Umladen des Gepäcks.
Da die Einflussmöglichkeiten der Fluggäste beschränkt sind, helfen folgende Tipps, falls der Koffer tatsächlich einmal verloren geht: - Reisen Sie nur mit hochwertigem und stabilem Gepäck, denn aufgeplatzte Koffer oder zerrissene Taschen bleiben schnell in der Ecke stehen.
Gepäck: Wenn der Koffer verschwindet
Wichtig: Wertvolle Dinge nach Möglichkeit ins Handgepäck
- Packen Sie nicht zu viel in Ihr Gepäck. Wenn der Reissverschluss nur mit Gewalt zugeht, besteht die Gefahr, dass das Material die Belastung nicht aushält. Nehmen Sie wertvolle Dinge nach Möglichkeit ins Handgepäck.
- Verschliessen Sie die Koffer mit einem Schloss. Achtung: Bei Reisen in die USA sollte dieses ein so genanntes TSA-Siegel aufweisen, damit es von den Behörden unbeschädigt geöffnet und wieder geschlossen werden kann.
- Nutzen Sie einen robusten Kofferanhänger, in dem Sie Ihre Heimatadresse und nach Möglichkeit auch die Adresse am Urlaubsort notieren. Diese Angaben sollten allerdings nicht sichtbar sein, damit Diebe nicht Adressen leerstehender Wohnungen ausspionieren können.
- Legen Sie einen Zettel, am besten in einer Klarsichthülle, mit Ihren Kontaktdaten obenauf in den Koffer.
- Prüfen Sie Ihre Reisegepäckversicherung darauf, ob sie den Verlust auf Flügen mit einschließt.
Für den Fall der Fälle lohnt es sich, eine genaue Inventarliste anzulegen, mögliche Rechnungen aufzubewahren, den Kofferinhalt womöglich zu fotografieren. Übertriebener Aufwand? Der Reisende muss nachweisen, was sich in einem verlorenen oder beschädigten Gepäckstück befunden hat, so steht es im Kleingedruckten der Airlines. Mit Belegen und Beweisen haben kofferlose Urlauber bessere Karten.
Gepäck: Wenn der Koffer verschwindet
Gepäck fehlt: Der Weg sollte ins "Lost and found"-Büro der Airline führen
Und wenn dann tatsächlich alle Mitreisenden ihr Hab und Gut eingesammelt haben, und das eigene Gepäck fehlt - dann sollte der nächste Weg ins "Lost and found"-Büro der Airline direkt am Terminal führen. Dort sollte man den Verlust melden und sich schriftlich bestätigen lassen. Zwar gilt dafür eigentlich eine Frist von 21 Tagen, bei Beschädigung sind es nur sieben Tage. Aber: Je früher der Gast reklamiert, desto eher kann die Fluggesellschaft auf die Suche gehen. Und umso mehr Rechtssicherheit hat der Urlauber. Das Luftfahrtunternehmen haftet dabei laut "Montrealer Abkommen" bis zu einem Betrag von 1000 Sonderziehungsrechten (SZR). Diese künstliche Währungseinheit wurde 1969 eingeführt und wird täglich neu berechnet. Betroffene finden den aktuellen Kurs etwa auf www.tis-gdv.de unter Transportversicherung. Aktuell stellen 1000 SZR knapp 1100 Euro dar.
Nur in Ausnahmefällen wurden Airlines vor Gericht zu höheren Entschädigungen verdonnert. Wer aber eine teure Kamera oder gar Schmuck im Gepäck mit aufgibt, der darf darauf nicht hoffen.
Für die ersten Stunden oder Tage stellen manche Gesellschaften ein Notfallpaket mit Toilettenartikeln bereit. Alles andere muss sich der Reisende vor Ort neu kaufen. Achtung: Manche Unternehmen stellen sich quer, wenn das Gepäck nach Tagen wieder auftaucht und der Urlauber seine Einkäufe abrechnen möchte. Unter dem Aspekt, dass die Sachen ja auch nach der Reise noch genutzt werden könnten, zahlen sie dann nur einen Teil, die Lufthansa zum Beispiel die Hälfte.
Und noch ein Tipp: Wem die schönsten Tage des Jahres durch den fehlenden Koffer vermiest werden, der kann bei Pauschalreisen einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises anmelden, in der Regel sind das rund 25 Prozent des Tagespreises. Schadensersatz ist allerdings ausgeschlossen, Auskunft geben die Verbraucherzentralen.