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REISE und PREISE

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Felix Kästle

Gerichtsurteil Fährfahrt ist keine Pauschalreise

Bei einer Fährverbindung handelt es sich meist nicht um eine Pauschalreise - auch wenn auf dem Schiff eine Kabine gebucht wurde. Folglich muss der Vermittler der Fährpassage auch keinen Schadenersatz zahlen, wenn es zu Problemen kommt. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger bei einem Automobilclub eine Fährpassage von Genua nach Tunis gebucht. Enthalten war die Beförderung des Klägers, des Pkws und eine Übernachtung in einer Kabine. Die Abfahrt der Fähre wurde jedoch nach vorne verlegt, was der Automobilclub und der Kläger nicht erfuhren. Der Mann kam deshalb zu spät in Genua an. Da die nächste Fähre erst vier Tage später ablegte, fuhr er wieder nach Hause. Vom Automobilclub verlangte er Schadenersatz für die Kosten der Fähre, die Fahrtkosten sowie für drei nutzlose Urlaubstage. Er argumentierte, der Autoclub sei als Veranstalter der Schiffspassage aufgetreten, und die Fährreise sei folglich eine Pauschalreise. Der Autoclub erstattet ihm jedoch nur die Fährkosten.

Das Amtsgericht wies die Klage ab (Az. 213 C 3921/16). Bei der Fährfahrt stehe allein der Transport von A nach B im Vordergrund. »Weder kommt der Leistung ein Erholungswert zu, noch handelt es sich um eine Reise im eigentlichen Sinn mit auch nur zeitweisem Urlaubscharakter«, so das Urteil.

(01.09.2016, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.