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Gesund auf Reisen Blutzuckerwert im Urlaub öfter messen

Die regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerwertes ist für Diabetiker im Urlaub besonders wichtig.

Diabetes-Patienten messen auf Reisen ihren Blutzucker am besten öfter als sonst. Denn im Urlaub können zum Beispiel ungewohntes Essen, ein anderes Klima oder weniger Bewegung als daheim den Wert stark beeinflussen.

Nikolaus Scheper vom Bundesverband Niedergelassener Diabetologen in Rosenheim empfiehlt Diabetikern im Urlaub, die Messergebnisse mit Hilfe eines Tagesbuchs festzuhalten, um eine mögliche Über- oder Unterzuckerung zu vermeiden.

Scheper rät, ruhig die doppelte Menge Medikamente, Lanzetten, Nadeln, Teststreifen und Batterien für das Blutzuckermessgerät ins Handgepäck einzupacken. Hilfreich sei bei Auslandsreisen auch, eine mehrsprachige Bescheinigung über die benötigten Gegenstände mit sich zu führen. Diese könne ein Diabetologe vorab ausstellen, damit es unterwegs beim Zoll und den Sicherheitskontrollen keine Probleme gibt.

Grundsätzlich sollten alle Menschen mit Diabetes im Urlaub Mittel gegen Magen-Darm-Infektionen dabei haben. Denn durch so eine Erkrankung könne der Blutzucker leicht entgleisen. Was ansonsten in die Reiseapotheke gehört, hängt Scheper zufolge stark vom Diabetestyp und der Art der Behandlung ab. Wer zum Beispiel Insulin spritzt oder insulinfreisetzende Medikamente einnimmt, hat am besten immer Traubenzucker dabei, um bei einer Unterzuckerung schnell reagieren zu können.

(02.05.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.