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Gesund auf Reisen Bei winterlichen Fernreisen Malariaschutz nicht vergessen

Tropenurlauber sollten auch im Winter an den Malariaschutz denken. Trotz Hitze ist es ratsam, lange Kleidung zu tragen. Zudem schützen Insektenmittel. Aber nicht jeder Wirkstoff ist geeignet.

Auch im Winter sollten Urlauber bei Reisezielen in tropischen Regionen Asiens oder Afrikas an Malariaschutz denken. Grundsätzlich empfehlen sich helle, langärmlige Oberteile und lange Hosen, die vor Ort ganztags getragen werden, sagt Mathias Arnold von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. Noch besser schütze die Kleidung, wenn sie vorher mit einem Insektenabwehrmittel imprägniert wurde. Nachts sind Moskitonetze sinnvoll, die im Idealfall ebenfalls behandelt und unter die Matratze eingeschlagen wurden.
Unbedeckte Hautstellen sollten Reisende mit einem Insektenschutzmittel einreiben. Als gut wirksam gelte der Wirkstoff DEET, erläutert Arnold. Dieser sollte aber nicht großflächig aufgetragen werden, weil Nebenwirkungen wie Allergien und in seltenen Fällen unter anderem auch Krämpfe möglich sind. Außerdem darf das Produkt nicht mit Kunststoffoberflächen, Brillengläsern etwa, in Berührung kommen, weil es diese beschädigen könnte.

(11.12.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.