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Gesund auf Reisen Eigene Reiseapotheke schützt vor gefälschten Medikamenten

Wer in die Ferne reist, achtet meist darauf, dass er nicht zu viel Gepäck dabei hat. Doch eines sollten Reisende unbedingt mitnehmen: Eine gut ausgestattete Reiseapotheke. Denn die am Urlaubsort angebotenen Medikamente könnten gefälscht sein.

Urlauber in Entwicklungs- und Schwellenländern sollten auf den Kauf von Arzneimitteln vor Ort verzichten. Stattdessen rät das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf, eine eigene Reiseapotheke mit Notfallmedikamenten mitzuführen. Denn in vielen Ländern Afrikas, Lateinamerikas oder Asiens sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 0 bis 30 Prozent der Medikamente gefälscht.
Gefälschte Medikamente zeichnen sich laut WHO durch falsche oder fehlende Wirkstoffe aus, durch abweichende Konzentrationen der Inhaltsstoffe oder Verunreinigungen. Fehlende oder falsche Inhaltsstoffe könnten zu ernsthaften Erkrankungen und im schlimmsten Fall zum Tod führen, erläutert Thomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM. Sollten Reisende vor Ort doch auf Medikamente angewiesen sein, kaufen sie diese am besten nur originalverpackt in lizenzierten Apotheken und nicht auf dem Markt.
Hinweise für gefälschte Medikamente sind laut CRM unter anderem ein niedriger Preis, ein ungewöhnliches Aussehen, ungewöhnlicher Geruch, Geschmack oder Konsistenz. Oft sei die Fälschung für einen Laien aber nicht erkennbar.

(14.08.13, dpa/tmn )

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.