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Gesund auf Reisen Heilt Salzwasser tatsächlich Verletzungen?

Wer hat es als Kind nicht mal erlebt: Beim Spielen am Meer stößt man mit dem Fuß an einen Felsen und reißt sich an einer Stelle die Haut auf. Dann kam unter Garantie Mutters Rat: »Geh einfach schwimmen - Salzwasser heilt!« Aber stimmt das überhaupt?

Einen aufgeschürften Fuß ins Meer tauchen - das kann ziemlich schmerzhaft sein. Stimmt es also, dass salziges Meerwasser Verletzungen heilen kann? Heißt es nicht vielmehr, dass man nicht unnötig Salz in die Wunde streuen soll?
Prof. Torsten Zuberbier, Direktor der Klinik für Dermatologie an der Charité in Berlin, kann Mutter entlasten. »Sie hatte natürlich recht«, sagt er. »Schürfwunden oder Ekzeme heilen gut beim Urlaub an der Ostsee oder Nordsee.« Dass das so sei, werde von Medizinern nicht bezweifelt. Warum es so sei, wüssten sie aber auch nicht genau. Es könnte etwas mit dem im Meerwasser enthaltenen Jod zu tun haben. Oder aber mit der Kombination von Salzwasser und Sonnenlicht. In der Bade-Photo-Therapie, die gegen Schuppenflechte oder Neurodermitis eingesetzt wird, lässt das Salzwasser die Haut leicht aufquellen, so dass das anschließend eingesetzte UV-Licht besser wirken kann.
Und das Brennen? »Das macht überhaupt nichts«, sagt Zuberbier. Er bleibt dabei: »Es ist ein Lichtblick für alle, die jetzt in Urlaub fahren: Ekzeme oder Schürfwunden werden oft besser an der See«.

(12.08.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.