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Gesund auf Reisen Mit Backpulver und Essig gegen Quallen

Ob an den Stränden Australiens, Dänemarks oder der Costa del Sol: Mit Quallen gesellt sich häufig schmerzhafte Bekanntschaft zu den Badegästen. Ein paar Hausmittelchen können helfen, den brennenden Schmerz zu lindern.

Bei Verletzungen durch Quallen können die schlimmsten Folgen mit einfachen Hausmitteln gelindert werden. Gegen die weniger gefährlichen Feuerquallen könne es helfen, Backpulver auf die betroffenen Körperstellen zu streuen, sagte Ute Schwarz vom Berliner Centrum für Reise- und Tropenmedizin. Damit würden die giftigen Bestandteile blockiert. Auch Rasierschaum oder Sand können helfen. Anschließend könnten die Nesseln mit Wasser, auch mit Seewasser, abgewaschen werden.
»Was wir hier im Centrum vor allem sehen, sind Verletzungen durch Würfelquallen«, sagte Schwarz. Diesen »Jellyfish«, der unter anderem vor der Ost- und Nordküste Australiens auftauche, könnten Betroffene nur mit Weinessig beseitigen. Ignorierten Menschen die Schmerzen, könnten schwere Hautverletzungen entstehen, die Narben hinterlassen.
Am gefährlichsten für Menschen sei die Portugiesische Galeere. »Das ist ein unerträglicher Schmerz, wenn man damit in Kontakt kommt«, sagte Schwarz. Die Betroffenen müssten sofort aus dem Wasser. Hier helfe ausschließlich Essig. »Das soll dann richtig einweichen und dann ab ins Krankenhaus.« Die Stellen mit Sand abzureiben sei falsch, schmerzlindernde Salben seien wirkungslos.

BCRT

(16.07.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.