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Gesund auf Reisen Mit Sonnenlicht und Schonungden Jetlag mildern

San Francisco liegt neun Stunden zurück, Tokio hat sieben Stunden Vorsprung: Wer in den Ferne reist, muss sich mit der Zeitverschiebung arrangieren.

Ein paar Tipps helfen, den Jetlag halbwegs zu vermeiden.
Bei Reisen in eine andere Zeitzone sollten sich Urlauber gleich nach Ankunft an die Ortszeit anpassen. Sinnvoll sei, schon im Flugzeug die Uhren umzustellen, rät Alexandra Schätzle, Präventionsexpertin der Techniker Krankenkasse Hessen. Nach einem Flug gen Westen sollten Urlauber also selbst dann aufbleiben, wenn sie müde sind. Nach einer Reise Richtung Osten hingegen müssten sie sich zwingen, ins Bett zu gehen.
Schon vor Beginn des Urlaubs könne man etwas unternehmen, um die Auswirkungen des Jetlags abzuschwächen: Vor Reisen nach Osten sollten die Urlauber früher als üblich ins Bett gehen. Umgekehrt sollten sie bei Reisen nach Westen länger aufbleiben, empfiehlt Schätzle. Dadurch nähere sich die innere Uhr bereits zu Hause an die Zeit am Urlaubsort an.
Wichtig sei außerdem, dass Reisende den Beginn des Urlaubs langsam angehen: Nach einen Langstreckenflug sei eine Ruhezeit von zwei Tagen ratsam, so Schätzle. Dabei sollten sie viel Zeit im Freien verbringen, weil Sonnenlicht Müdigkeit entgegenwirke.
Die Zeitverschiebung kann nicht nur den Körper, sondern auch die Medikamenteneinnahme durcheinanderbringen. Beträgt der Zeitunterschied mehr als zwei Stunden, sollten die Patienten vorher mit ihrem Arzt besprechen, wie sie ihre Medikation anpassen.

(28.06.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.