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Gesund auf Reisen Quallengiftkapseln mit Essigvon der Haut entfernen

Wer beim Baden die Tentakel einer Qualle streift, sollte die betroffene Stelle möglichst schnell mit Essig abspülen. Bleiben Tentakel am Menschen haften, können sie noch lange Gift absondern und Schmerzen verursachen.

Gelangt beim Schwimmen im Meer Quallengift an die Haut, sollte es möglichst schnell mit Essig entfernt werden. Das rät die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. Ist kein Essig in Reichweite, helfe auch Rasierschaum. Dieser wird auf die betroffene Stelle gesprüht und wieder entfernt, sobald er eingetrocknet ist. Das geht am besten mit einer Kreditkarte oder ähnlichen Hilfsmitteln.
Wer Rückstände der Qualle mit bloßen Händen entfernt, laufe Gefahr, das in den Nesselkapseln enthaltene Gift über die Hände aufzunehmen, warnt die ABDA. Die Hautstelle mit einem Handtuch abzutupfen oder mit Süßwasser oder Alkohol abzuspülen, verschlimmert die Beschwerden: Zurückgebliebene Nesselkapseln platzen, mehr Gift gelangt auf die Haut. Dann notfalls lieber die Stelle mit Meerwasser abspülen, auch das verhindert das Platzen der Kapseln. Die ABDA empfiehlt, die gereizte Haut zu kühlen und mit entzündungs- und allergiehemmenden Medikamenten zu behandeln.

(24.07.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.