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Gesund auf Reisen Salmonellenerkrankung- Kreuzfahrt-Gastmuss Ursache beweisen

War es das Essen vom Buffet? Oder doch eine Ansteckung beim Landgang? Erkrankt ein Kreuzfahrt-Passagier an Salmonellen, bekommt er nicht automatisch Schmerzensgeld dafür - sondern ist erst einmal in der Beweispflicht.

Erkrankt ein Passagier auf einer Kreuzfahrt an Salmonellen, steht ihm nicht automatisch Schmerzensgeld zu. Vielmehr muss er beweisen, dass das Essen an Bord Auslöser der Infektion war und andere mögliche Ursachen nicht in Betracht kommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Az.: 47 C 402/12). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem Fall hatte eine Familie eine Kreuzfahrt gemacht. Am Tag nach dem Verzehr von Nuggets litt die Klägerin an Fieber, Bauchschmerzen und Übelkeit. Der Bordarzt diagnostizierte einen fieberhaften Infekt. Nach dem Ende der Reise wurde eine Salmonellenerkrankung festgestellt. Die Familie forderte deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das lehnte das Amtsgericht ab. Es sei nicht festzustellen, dass die Mitarbeiter auf dem Schiff für die Salmonellenerkrankung verantwortlich sind. Diese könne auch durch den Kontakt mit anderen infizierten Menschen aufgetreten sein. Die Familie war in den Tagen vor der Infizierung zum Beispiel dreimal auf einem Landgang. Ebenfalls gegen eine Ansteckung am Essen spreche, dass die Frau der einzige an Bord erkrankte Passagier war.

(15.01.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.