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Gesund auf Reisen Schutz vor Hepatitis A am Mittelmeer und in Osteuropa sinnvoll

Wer in die Tropen reist, denkt in der Regel an notwendige Impfungen. Aber auch am Mittelmeer oder in Osteuropa kann ein vorbeugender Schutz, etwa gegen Hepatitis A, sinnvoll sein. Dort ist das Ansteckungsrisiko sehr viel höher als in Deutschland.

Senioren und Menschen mit einer chronischen Leberkrankheit sollten sich bei Reisen ans Mittelmeer gegen Hepatitis A impfen lassen. Das gilt auch für Osteuropa. Auch wer Kontakt mit Erkrankten hatte, sollte sich vorsorglich impfen lassen. Das rät der Reisemediziner Prof. Peter Löscher vom Berufsverband Deutscher Internisten in Wiesbaden angesichts einer Häufung von Erkrankungsfällen mit der Leberentzündung in Niedersachsen. Das Virus sei ansteckend und könne sich sehr schnell ausbreiten.
Die Mehrzahl der in Deutschland gemeldeten Fälle geht laut Löscher auf eingeschleppte Erreger zurück. Das Ansteckungsrisiko im Mittelmeerraum und in Osteuropa sei wesentlich höher als in Deutschland. Oft seien verunreinigte Meeresfrüchte Ausgangspunkt. Bei Älteren oder chronisch Kranken kann Hepatitis A im schlimmsten Fall zu Leberversagen führen. Bei jungen und fitten Menschen heilt sie in der Regel ohne Probleme aus.

(17.11.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.