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Gesund auf Reisen Sehr zutrauliche Tiere könnenTollwut haben

Urlauber machen um besonders zutrauliche Hunde und Katzen besser einen Bogen. Denn dieses Verhalten kann ein Anzeichen für Tollwut sein, warnt die Bundestierärztekammer (BTK).

Während Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt, ist die Krankheit in vielen Urlaubsländern wie der Türkei, Serbien, Marokko oder Thailand noch immer ein Risiko. Urlauber sollten deshalb nie streunende Hunde streicheln. Um sich zu infizieren, müssen Menschen nicht gebissen werden - schon eine Hautabschürfung genügt, damit das Virus übertragen werden kann.
Halter von Hunden und Katzen sollten ihre Tiere regelmäßig gegen Tollwut impfen lassen, wenn sie mit ihnen verreisen. In Europa ist diese Impfung bei Hund, Katze und Frettchen ohnehin Vorschrift und wird im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Medikamente gegen Tollwut gibt es für Tiere nicht. Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, endet sie für Vierbeiner tödlich.

(27.09.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.