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Gesund auf Reisen Vor Tropenreise gegen Hepatitis A schützen

Ein Urlaub in tropischen Gebieten - davon träumen viele. Doch damit die Reise nicht zum Albtraum wird, sollte man sich unbedingt vorher die richtige Schutzimpfungen besorgen.

Tropenreisende sollten sich mit einer Impfung vor der Virusinfektion Hepatitis A schützen. 3 von 1000 ungeimpften Tropenurlaubern stecken sich innerhalb eines Monats an. Damit sei Hepatitis A die häufigste Infektionskrankheit, die sich durch eine Impfung vermeiden lasse, erläutert der Tropenmediziner Prof. Thomas Weinke in einer Mitteilung der Bundesapothekerkammer.
Die Krankheitserreger gelangen über verunreinigtes Trinkwasser oder Lebensmittel zum Menschen. Sie kommen nicht nur in den Tropen häufig vor, sondern auch in anderen Gegenden, etwa dem Mittelmeerraum. Welche anderen Reiseimpfungen sinnvoll sind, hängt laut Weinke vom Reiseland, Reisestil und dem individuellen Risiko ab. So ist ein Entwicklungshelfer anderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt als ein Gruppenreisender.

(11.03.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.