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Gesund auf Reisen Vor USA- und Englandreise gegen Keuchhusten impfen

Vor einer Reise in die USA, nach Großbritannien, Argentinien und Australien sollten Touristen ihre Impfung gegen Keuchhusten auffrischen. Dieser breite sich in den Länder wieder zunehmend aus, erläutert das Centrum für Reisemedizin in Düsseldorf.

Keuchhusten ist in einigen Ländern wieder auf dem Vormarsch. Grund dafür sei der mangelnde Impfschutz der Bevölkerung, so das Centrum für Reisemedizin. Denn eine Impfung gegen den sogenannten Pertussis halte nicht unbefristet.
Keuchhusten ist den Angaben zufolge eine hochansteckende Infektionserkrankung, die für Säuglinge lebensbedrohlich sein kann. Kennzeichen seien krampfartige Hustenanfälle sowie mitunter Atemnot und Erbrechen. Die Symptome können bis zu zehn Wochen andauern, in schweren Fällen folge eine Lungen- oder Mittelohrentzündung.
Die Impfung ist in Deutschland Standard. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt sie für Säuglinge ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat. Auffrischungen folgen im Alter von 5 bis 6 Jahren, zwischen 9 und 17 Jahren und mindestens einmal im Erwachsenenalter.

(16.09.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.