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Gesund auf Reisen Warze zwischen Zehen - Sandflohkann Ursache sein

Entwickelt sich nach dem Strandurlaub in den Tropen ein warzenartiger Knoten zwischen den Zehen, kann ein Sandfloh dahinterstecken. Was dann zu tun ist - hier mehr dazu.

Ein Sandfloh bohrt sich in die weiche Haut zwischen den Zehen oder unter den Zehennägeln ein und bleibt dort, erläutert der Hautarzt Uwe Schwichtenberg vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) aus Bremen. Dadurch könne sich ein Knoten bilden, der langsam wächst und juckt, sich aber auch entzünden und eitern kann.
Ein Arzt müsse das Insekt entfernen und die Wunde mit einem Antibiotikum behandeln. Schwichtenberg rät, an den Stränden Afrikas, Mittel- und Südamerikas sowie Indiens nicht barfuß zu gehen.
Ebenfalls an einen Hausarzt sollten sich Urlauber wenden, die rötliche, geschlängelte Striche an den Füßen bemerken. Dabei kann es sich um Gänge der Hakenwurmlarven handeln. Diese wandern unter der Hautoberfläche entlang und lösen Entzündungen aus, beschreibt Schwichtenberg. In der Regel werden nur die Entzündungen und der Juckreiz behandelt. Die Larven sterben nach einigen Tagen bis Wochen von selbst ab. Sie können sich in Hunde- oder Katzenfäkalien an Stränden aufhalten.

(01.10.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.