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Gesundheit auf Flügen Gegen Reisethrombose nicht vorbeugend ASS einnehmen

Langes Sitzen ist nicht nur unbequem, sondern manchmal auch gefährlich: Bei anfälligen Menschen kann sich ein Blutgerinnsel bilden.

Manch einer nimmt deswegen prophylaktisch Medikamente. Davon raten Experten jedoch ab.
Die Einnahme von Acetylsalicylsäure (ASS) beugt nicht einer Venenthrombose auf Flugreisen vor. Patienten sollten daher nicht eigenmächtig Tabletten mit dem blutverdünnenden Wirkstoff schlucken, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen unter Berufung auf bisherige Studien zu dem Thema. ASS wirke vor allem im arteriellen und nicht im venösen Bereich. Ratsam sei vielmehr, an Bord in Bewegung zu bleiben, viel zu trinken, die Schuhe auszuziehen und weite Kleidung zu tragen.
Die beengten Sitzverhältnisse, der niedrigere Luftdruck und die trockene Luft mindern den Blutfluss durch die Venen. Die Kammer empfiehlt daher, regelmäßig mit den Zehen zu wackeln oder die Füße vom Ballen auf die Ferse zu rollen, um den Blutfluss anzuregen. Um den Flüssigkeitsverlust durch die trockene Luft auszugleichen, sollten Reisende mindestens 250 Milliliter pro Stunde trinken - allerdings keinen Alkohol. Dieser erweitere die Venen und könne dazu führen, dass sich der Rückfluss des Blutes verschlechtert. Wer schon Venenprobleme hat, trägt unterwegs am besten Reisekompressionstrümpfe.

(25.06.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.