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Gesundheit auf Reisen Bei Reisen in warme Gebiete langsam akklimatisieren

Die meisten Menschen wünschen sich im Urlaub Sonnenschein und tolles Wetter. Doch zu viel davon ist auch nicht gut. Bei Temperaturen von rund 40 Grad wie derzeit in Italien gibt es einige Gefahren.

Bei Reisen in wärmere Länder ist es sinnvoll, sich langsam an die hohen Temperaturen zu gewöhnen. »Es ist ganz wichtig, es in den ersten zwei Tagen möglichst ruhig angehen zu lassen«, sagte die Reise- und Tropenärztin Ute Schwarz vom Berliner Centrum für Reise- und Tropenmedizin (BCRT). Italien leidet im Moment unter einer Hitzewelle mit Temperaturen von weit über 30 Grad. Für Sizilien erwarten die Meteorologen für die kommenden Tage sogar Rekordwerte von bis zu 43 Grad.
»Urlauber sollten viel zu trinken dabei und draußen eine Kopfbedeckung aufhaben«, rät Schwarz. »Sie sollten sich gut eincremen und sich möglichst im Schatten aufhalten.« Vor allem Kinder müssten vor der Sonne geschützt und mit Sonnenschutzmitteln eingecremt werden. Im schlimmsten Fall drohe sonst ein Hitzschlag. »Wenn man sich bei diesen Temperaturen auch noch in die pralle Sonne legt und sich nicht zwischendurch abkühlt, kann das passieren.« Symptome seien starke Kopfschmerzen und Übelkeit. »Wenn man das merkt, sollte man den Schatten aufsuchen und die Beine ins Wasser hängen lassen«, rät Schwarz.
Eine weitere Gefahr gehe bei Hitze von verdorbenen Lebensmitteln aus. »Man sollte auf keinen Fall an irgendwelchen Ständen essen oder wo man von vornherein sieht, dass das Essen da schon lange liegt«, betonte Schwarz. Außerdem sei es ratsam, sich im Urlaub besonders gut vor Zecken und Mücken, die Infektionen oder Krankheiten übertragen können, zu schützen.

Berliner Centrum für Reise- und Tropenmedizin (BCRT)

(12.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.