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Gesundheit auf Reisen Denguefieber in Südamerika - auf Mückenschutz achten

Urlauber müssen sich in Südamerika derzeit besonders vor dem Denguefieber in Acht nehmen. In einigen lateinamerikanischen Ländern hat es vermehrt Fälle davon gegeben.

In Bolivien wurden seit Jahresbeginn bis Mitte März mehr als 14 000 Verdachtsfälle auf Denguefieber gemeldet. 2011 gab es 26 000, 2010 dagegen lediglich rund 9000, teilt das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf auf seiner Homepage mit. Auch in Mexiko habe es bereits über 66 000 Verdachtsfälle gegeben, betroffen seien auch die bei Touristen beliebten Ziele Yucatan und Acapulco. In Peru gab es bis Februar knapp 6000 Fälle. In der Cajamarca Region hat sich laut CRM die Zahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Das Denguefieber wird durch Mückenstiche übertragen. Bislang gibt es keine Impfung. Touristen können sich lediglich vorbeugend, zum Beispiel mit Sprays und langer Kleidung, gegen Mücken schützen. Symptome der Krankheit sind hohes Fieber sowie starke Kopf- und Gliederschmerzen.

(12.04.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.