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Reisende, die Medikamente ins Urlaubsland einführen möchten, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes dabei haben

 

Reisende, die Medikamente ins Urlaubsland einführen möchten, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes dabei haben

Gesundheit auf ReisenFür Medikamente Arzt-Bescheinigung mitnehmen

Wer im Urlaub auf Medikamente angewiesen ist, sollte sich rechtzeitig über die Einfuhrregeln des Ziellandes informieren. In vielen Fällen ist eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes erforderlich.

Wer ins Ausland reisen will und auf Medikamente angewiesen ist, muss einige Dinge beachten. Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch dürfen Reisende laut Zoll uneingeschränkt aus Deutschland ausführen. Schwieriger ist die Einfuhr in das Zielland.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vorsorglich eine aktuelle Bescheinigung des Hausarztes in englischer Sprache mitzuführen. Aus dieser sollte die besondere Situation des Patienten hervorgehen. Betroffene sollten sich zusätzlich bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Landes informieren, welche Voraussetzungen für die Einfuhr der jeweiligen Medikamente erfüllt sein müssen.

Streng geregelt ist das Reisen mit Betäubungsmitteln wie etwa Morphin. Bis zu einem Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens muss der behandelnde Arzt eine hierfür vorgesehene Bescheinigung ausstellen, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde zu beglaubigen ist. Außerhalb des Schengen-Raumes ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht einheitlich geregelt und muss gesondert erfragt werden.


(03.07.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.