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Gesundheit auf Reisen Legionellen in weniger gut besuchten Hotels

In Hotels mit niedriger Gästefrequenz besteht mitunter die Gefahr einer Legionelleninfektion. Die Bakterien tummeln sich in Warmwasserleitungen, daher sollten Gäste vor dem Benutzen der Dusche das Wasser einige Minuten lang laufen lassen.

Legionellen können vor allem in weniger gut besuchten Hotels eine Gefahr für die Gäste sein. Sie sollten dort daher vor dem Benutzen von Dusche oder Badewanne die Wasserhähne aufdrehen und das Wasser einige Minuten lang laufen lassen, um die Bakterien aus den Leitungen zu spülen. Das rät Dieter Köhler von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin in Werne. Hotelgäste müsse aber aufpassen, dass sie die Bakterien dabei nicht einatmen. Sie sollten daher die Luft anhalten, sobald das Wasser läuft, aus dem Bad gehen, und es bei geschlossener Tür laufen lassen. Das Badezimmer sollte außerdem gut gelüftet werden.
Legionellen können eine mitunter tödlich verlaufende Lungenentzündung auslösen. Sie tummelten und vermehrten sich in Warmwasserleitungen, die wenig benutzt würden. Auch in Klimaanlagen oder Whirlpools, die nicht allzu oft in Betrieb seien, könnten Legionellen auftreten.
Die Lungenentzündung, auch als Legionärskrankheit bekannt, breche zwischen zwei und zehn Tagen nach der bakteriellen Infektion aus und verlaufe dann ähnlich wie eine Grippe mit Kopf- und Muskelschmerzen, trockenem Husten und Fieber. Dass dahinter Legionellen stecken, werde oft zu spät erkannt - dabei müsse möglichst zeitnah mit hoch dosierten Antibiotika behandelt werden.

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(02.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.