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Gesundheit im urlaub Vor Chinareisen sollten Reisende sich gegen Tollwut impfen lassen

Vor Chinareisen kann eine vorbeugende Tollwutimpfung sinnvoll sein. Das gelte vor allem, wenn die Reise in ländliche Regionen führe, rät der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) in Wiesbaden.

Wer eine Reise nach China plant, sollte sich Gedanken über eine Tollwutimpfung machen. Hierfür seien drei Impfungen innerhalb eines Zeitraums von mindestens drei Wochen erforderlich, erläutert der BDI. Nach Indien sei China das Land mit der höchsten Zahl gemeldeter Tollwutfälle bei Menschen und Tieren.

Außerhalb der Stadtzentren stünden dort oftmals moderne Impfstoffe im Notfall nicht zur Verfügung, erläutert Prof. Thomas Löscher von der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München. Hauptüberträger seien streunende Hunde, die Touristen unvermutet beißen. Auch Füchse, Katzen, Affen und Fledermäuse übertragen die Krankheit.

BDI-Infektionsexperte Löscher rät grundsätzlich, freilaufende oder fremde Tiere nicht zu streicheln oder zu berühren. Denn das Tier müsse für eine Übertragung nicht einmal zubeißen - der Erreger könne auch über eine Hautverletzung übertragen werden.

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(20.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.