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Gesundheit auf Reisen Vorsicht bei Alkoholkonsum auf Bali und Lombok

Partystimmung am Strand: Das verführt oft dazu, zu viel zu trinken - und manchmal auch das Falsche.

Auf Bali oder Lombok ist das noch gefährlicher als anderswo. Dort gab es schon mehrfach Fälle von Vergiftungen durch gepanschte Spirituosen.

Urlauber sollten auf den indonesischen Inseln Bali oder Lombok vorsichtshalber auf Alkohol unklarer Herkunft verzichten. Dort sei es in den vergangenen Monaten mehrfach zu Vergiftungen durch Alkoholgenuss gekommen, die in einigen Fällen tödlich ausgegangen sind, warnt das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf. Vermutlich seien die Getränke mit Methanol verunreinigt gewesen. Das kann sich bei einer unprofessionellen, fehlerhaften Produktion hochprozentiger Spirituosen bilden.


Touristen sollten zum Beispiel selbst gebrannte Schnäpse von Einheimischen und Spirituosenmixgetränke meiden und besser zu originalverschlossenen, industriell hergestellten Produkten greifen. Wegen ihres geringeren Alkoholgehalts weniger riskant sind dem CRM zufolge Wein und Bier. Allerdings sei das Trinken von Methanol in jeder Konzentration gefährlich.

Methanol lasse sich weder in Geschmack oder Geruch noch in Konsistenz von dem ungefährlichen Trinkalkohol Ethanol unterscheiden. Eine Stunde nach dem Konsum können bereits Vergiftungsanzeichen wie Übelkeit, Schwindel und Erbrechen auftreten, die einem normalen Rausch zunächst sehr ähneln. Später sind Sehstörungen oder Bewusstlosigkeit sowie dauerhafte Nerven- und Organschäden möglich.

Die tödliche Methanol-Dosis gibt das CRM mit 100 bis 200 Millilitern an. Außer in Indonesien seien in den vergangenen Jahren auch in Ecuador, Kenia, Uganda, in Skandinavien, Großbritannien und in der Türkei Vergiftungsfälle aufgetreten.

(13.12.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.