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Gesundheit Bei Gruppenreisen vor Noroviren schützen

Ende Dezember erwischte es zwei Weihnachts-Kreuzfahrten: Hunderte Urlauber infizierten sich mit einem Magen-Darm-Virus. Bei Gruppenreisen ist das Risiko solcher Infektionen besonders hoch. Reisende sollten daher vorbeugen.

Bei Gruppenreisen, in großen Hotels und auf Kreuzfahrtschiffen ist die Gefahr besonders groß, sich mit Noroviren zu infizieren. Urlauber sollten sich daher oft und gründlich die Hände waschen, empfiehlt das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf. Zusätzlich könne es sinnvoll sein, Hände und Flächen regelmäßig zu desinfizieren. Eine Infektion mit den hochansteckenden Keimen führt zu einige Tage anhaltenden Magen-Darm-Beschwerden mit Durchfall und Erbrechen.

Schon eine geringe Menge von Viren reicht aus, um sich anzustecken. Sie werden nach Angaben des CRM durch direkten Kontakt mit Erkrankten, durch Tröpfchen in der Luft oder verunreinigte Oberflächen übertragen, vor allem dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind. Vermehrt treten Noroviren-Infektionen derzeit in Großbritannien, den Niederlanden und USA sowie Japan, Frankreich, Australien und Neuseeland auf. Sie kommen zwar das ganze Jahr über vor, häufen sich aber in den Wintermonaten.

(13.01.13, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.