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Gesundheit Bei Sonnenallergie vor Fernreisen mit Vitaminen vorbeugen

Für manchen steht vor dem Anbruch des Winters noch eine Reise in sonnige Gebiete an. Wer an einer Sonnenallergie leidet, sollte durch frühzeitige Vitamineinnahme die größten Risiken minimieren.

Planen Sonnenallergiker im Herbst oder Winter noch eine Fernreise, sollten sie rechtzeitig ihren Beschwerden vorbeugen. Ein bis zwei Wochen vor dem Urlaub beginnen sie am besten mit der Einnahme von Vitamin-Präparaten. Vor allem Kalzium und Vitamin B 12 seien wichtig, sagt Gertraud Kremer vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen in Berlin. Unmittelbar vor dem Sonnenbad werden sogenannte Presun-Produkte aufgetragen. »Sie sind sehr vitamin- und mineralienreich und tragen dazu bei, die Entzündungsreaktion der Haut abzupuffern«, sagt die Hautärztin.

Manchmal kommt es aber trotz aller Vorsichtmaßnahmen zu Hautreaktionen. Anzeichen können Rötungen, Flecken, Pusteln oder Quaddeln auf der Haut beim Sonnenbad sein. «Bei manchen sieht sie auch aus wie ein Ekzem oder Nesselsucht», erläutert Kremer. Im Notfall können dann eine Hydrokortisoncreme und Antihistaminika helfen, die Rötungen oder Quaddeln zu lindern.

»Wer solche Beschwerden das erste Mal hat, sollte das aber vom Arzt abklären lassen«, rät Kremer. Denn eine Sonnenallergie habe viele Ausprägungsgrade und sollte nicht ohne gesicherte Diagnose behandelt werden.

(09.10.12, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.