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Gesundheit Denguefieber-Fälle in Deutschland verzehnfacht

Die Zahl der Denguefieber-Fälle in Deutschland hat sich seit Beginn der Meldepflicht im Jahr 2001 etwa verzehnfacht.

Diese hohen Zahlen spiegeln die Reiseaktivität der Deutschen in Regionen wider, in denen das Virus oft vorkommt.

In Deutschland gibt es immer mehr Fälle von Denguefieber. »Bis Ende des Jahres 2010 wurden bislang 590 Patienten gemeldet«, sagt der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Im Jahr 2001 waren 60 Fälle gezählt worden. Allein im vergangenen Jahr hatte sich die Zahl der an der Virusinfektion erkrankten Menschen im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Das Dengue-Virus wird durch den Stich von Aedes-Mücken übertragen. Alle Fälle in Deutschland waren eingeschleppt worden.

»Die hohen Zahlen gegen Ende des Jahres spiegeln die verstärkte Reiseaktivität in Regionen wieder, in denen das Virus häufig vorkommt. Dazu gehören zum Beispiel Thailand oder Indonesien«, sagt Schmidt-Chanasit. Der Anstieg bei den Erkrankungen sei ein weltweiter Trend. Mit Dengue-Viren infizierte Mücken breiteten sich zunehmend in Asien, Süd- und Mittelamerika, der Karibik und Afrika aus. Auch in Europa hatten sich vereinzelt Menschen mit Dengue infiziert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht von 50 Millionen Neuinfektionen pro Jahr aus.

Vier verschiedene Typen der Dengue-Viren lösen die Krankheit aus, sagt Schmidt-Chanasit. Für sich genommen sei jede Infektion mit einem dieser Typen nicht unbedingt lebensgefährlich. Symptome sind hohes Fieber mit Kopf- und Gliederschmerzen, danach besteht Immunität gegen diesen Typ. Komme es jedoch zu einer neuen Ansteckung mit einem anderen Virus-Typ, könne das Fieber einen gefährlichen Verlauf mit Blutungen nehmen. Bislang seien die vier Dengue-Typen auf verschiedene Regionen weltweit verteilt gewesen. »Das Tückische ist, dass sie sich nun durchmischen, vor allem bei Kindern nehmen die schweren Verläufe zu.«

Ein Impfstoff gegen Dengue-Fieber könne erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen. Reisende in Dengue-Regionen sollten sich vor Mücken schützen, und Schutzmittel mit dem Wirkstoff DEET verwenden.

(27.01.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.