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Gesundheit im Urlaub In bestimmten Regionen Europas auf Masernschutz achten

Urlauber sollten vor der Reise in bestimmte europäische Regionen auf ihren Masernimpfschutz achten. Viele Masernfälle gibt es derzeit zum Beispiel in Wales und Nordwest-England.

In der Region um die spanische Stadt Alicante, in Wales und Nordwest-England sowie in der französischen Region Rhône-Alpes träten derzeit viele Masernfälle auf, erläutert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Köln. Urlauber sollten daher auf ihren Masernimpfschutz achten. Die Krankheitskeime verbreiten sich durch die Luft und sind hochansteckend. Nicht nur Kinder können sich infizieren, auch Jugendliche und Erwachsene sind gefährdet.

Mit zunehmendem Alter erhöht sich laut dem BVKJ-Impfexperten Martin Terhardt die Zahl der Komplikationen. Dazu zählen neben Lungen- und Augenentzündungen vor allem die sogenannte Masernenzephalitis, eine gefährliche Entzündung des Gehirns. Unbedingt impfen lassen sollte sich daher, wer die Masern im Kindesalter nicht durchgemacht hat und erst eine oder noch gar keine Impfung hatte. Das gelte auch für Menschen, die nicht wissen, ob sie die Masern hatten, oder ihren Impfpass verloren haben.

(23.03.12, dpa/tmn)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.