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Gesundheit im Urlaub Prophylaxe zur EM - Vorsicht vor Hepatitis und Zecken

Zum Kick nach Osteuropa: Tausende deutsche Fußballfans werden zur Europameisterschaft 2012 nach Polen und in die Ukraine reisen. Aus medizinischer Sicht gibt es in beiden Ländern allerdings einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Fußballfans, die zur Europameisterschaft in die Ukraine und nach Polen reisen, sollten sich gegen Krankheiten wappnen. »Für beide Länder empfehle ich eine Impfung gegen Hepatitis A«, sagte Thomas Jelinek, Leiter des Centrums für Reise- und Tropenmedizin in Berlin dem dpa-Themendienst.

Das über die Nahrung verbreitete Hepatitis-A-Virus kann Durchfall und Bauchschmerzen auslösen. Für die Ukraine rät Jelinek auch zu einer Impfung gegen Hepatitis B. Der Erreger kann die Leber schwer schädigen. »In der Ukraine kann es zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt zu einer Infektion kommen.«

Für Fußballfans, die bei der EM nicht nur ins Stadion, sondern zum Beispiel auch wandern wollen, empfiehlt Jelinek außerdem eine Impfung gegen den FMSE-Virus, der durch Zeckenbisse übertragen wird und Frühsommer-Meningoenzephalitis auslöst. Ein Teil der Patienten erkrankt an einer Hirnhautentzündung.

»In der Ukraine ist außerdem Tollwut noch recht verbreitet«, warnte Jelinek. Bei einem Biss durch einen Straßenhund sollten Touristen umgehend einen Arzt aufsuchen. Da in dem osteuropäischen Land Arzneimittel gegen Tollwut rar sind, sollten Urlauber sich unbedingt schon in Deutschland impfen lassen. Um die Stadt Lviv (Lemberg), einem der vier ukrainischen Austragungsorte, grassieren zudem die Masern. Auch dagegen sollten sich Urlauber schützen.

Für beide Länder rät Jelinek davon ab, ungefiltertes Leitungswasser zu trinken. Dies könne zu Durchfallerkrankungen führen. »Im Stadion ist die Nahrung abgepackt, da sollte nichts passieren.« In beiden Ländern müssten Urlauber mit mangelnden Fremdsprachenkenntnissen in Arztpraxen und Kliniken rechnen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor der Abreise um Übersetzungen wichtiger medizinischer Begriffe kümmern.

In die Reiseapotheke sollten Urlauber Schmerzmittel, Mückenschutz und Durchfallmedikamente packen. »Antibiotika und Ähnliches kann man bei akutem Bedarf vor Ort kaufen. Die Apotheken in beiden Ländern sind gut ausgestattet«, sagte Jelinek.

(25.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.