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Gesundheit Kaputte Prothese nach dem Urlaub reparieren lassen

Ein herzhafter Biss - und kaputt ist die Zahnprothese. Besonders unangenehm ist dies, wenn es während der Urlaubszeit passiert.

Trotzdem geben Experten Entwarnung und raten dringend davon ab, selbst Reparaturmaßnahmen zu ergreifen.
Fällt im Urlaub ein künstlicher Zahn aus der Gebissprothese, ist das kein Drama. Die Reparatur hat Zeit bis nach der Reise. Betroffene sollten aber nicht versuchen, den Zahn selbst wieder einzukleben, warnt das Kuratorium Perfekter Zahnersatz in Frankfurt. Dadurch könne die Prothese stark beschädigt werden. Das gelte zum Beispiel auch, wenn ein Stück davon abgebrochen oder abgesplittert ist: Der Besitzer sollte nicht selbst Hand anlegen und zum Beispiel etwas abschleifen.
Verliert jemand im Urlaub aber eine Krone oder Brücke, geht er am besten sofort vor Ort zum Zahnarzt, rät das Kuratorium. Dieser könne den Schaden zumindest provisorisch beheben. So lasse sich verhindern, dass der normalerweise unter dem Zahnersatz liegende, beschliffene Zahn beschädigt wird oder sich im Kiefer Zähne verschieben. Hinter dem gemeinnützigen Kuratorium steht der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen.

(27.06.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.