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Gesundheit Lungenkranken droht beim Fliegen Atemnot

Viele Lungenpatienten brauchen auf Flugreisen zusätzlichen Sauerstoff.

Menschen zum Beispiel mit chronischer Raucherbronchitis sollten mit ihrem Arzt klären, ob das in ihrem Fall nötig sein könnte.

Bei Langstreckenflügen herrscht laut den Lungenärzten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in der Kabine ein Druck, der ungefähr dem im Gebirge bei 2000 bis 2500 Metern Höhe gleicht. Kommt es zusätzlich zu einem Druckabfall, kann es sein, dass die Sauerstoffsättigung im Blut von Lungenpatienten so stark absinkt, dass sie mehr Sauerstoff brauchen, als sie durch Einatmen aufnehmen können.

Ob Sauerstoff nötig ist, hängt neben dem Zustand des Patienten auch von der Flugdauer und dem Flugzeugtyp ab, da sich je nach Modell der Kabinendruck etwas unterscheidet. Die DGP rät, rechtzeitig mit der betreffenden Fluggesellschaft zu klären, ob diese ein tragbares Sauerstoffgerät zur Verfügung stellen kann oder dessen Mitnahme erlaubt ist. Auch, welche Kosten damit verbunden sind und ob die Versicherung diese übernimmt, sollte abgesprochen werden.

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Studie: Atemnot Lungenkranker beim Fliegen

(08.02.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.