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Gesundheit Durchfall nur ausnahmsweise mit Arznei stoppen

Fremde Speisen und exotische Gewürze können Reisenden schon mal auf den Magen schlagen. Wer im Urlaub von Reisedurchfall geplagt wird, sollte dennoch nur im Ausnahmefall zur Medizin greifen.

Reisedurchfall sollten Urlauber nur in Ausnahmefällen mit Medikamenten stoppen. Das gelte etwa, wenn sie mit akuten Beschwerden eine längere Busfahrt vor sich haben. Darauf wies der Reisemediziner Prof. Martin Haditsch anlässlich des Forums Reisen und Gesundheit im Rahmen der Reisemesse ITB am Freitag in Berlin hin. Denn mit Durchfall wehrt sich der Körper gegen schädliche Keime, die auf diese Weise entsorgt werden.

Durchfallmedikamente mit dem Wirkstoff Loperamid setzen die Darmtätigkeit herab. Dadurch bleiben die Keime länger im Körper. Länger als einen Tag sollte solch eine Arznei daher nicht eingenommen werden. Ein Fall für den Arzt ist Durchfall, wenn er länger als fünf Tage anhält. Auch wenn Blut oder Schleim im Stuhl zu sehen sind oder es zu Fieber, Erbrechen, Schmerzen oder Kreislaufstörungen kommt, sollten Urlauber unbedingt zum Arzt gehen.

Durchfall ist bei Touristen nach Angaben des Forumsveranstalters Centrum für Reisemedizin die häufigste Reisekrankheit. Vor allem in Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika sowie auf Kreuzfahrtschiffen ist die Ansteckungsgefahr groß. Meist gelangen die Erreger wie Kolibakterien, Noroviren oder Salmonellen durch verunreinigte Speisen oder Getränke in den Körper.

(10.03.13, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.