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Gesundheit Tattoo-Stechen in Entwicklungsland birgt HIV- oder Hepatitis C-Risiko

Reisende lassen sich in Entwicklungsländern besser keine Tätowierungen stechen oder Piercings machen. So könne man sich mit Infektionskrankheiten anstecken, warnt ein Mediziner. Auch Akupunktur und Rasuren sind nicht ungefährlich.
Beim Tattoo-Stechen in einem Entwicklungsland könnten über die Nadeln Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis C übertragen werden, warnt Prof. Thomas Löscher vom Berufsverband Deutscher Internisten. Auch Akupunktur, Rasuren, Schönheitsoperationen sowie Maniküre und Pediküre brächten ein Risiko mit sich. Tattoo- und Piercingstudios im Ausland hielten sich oft nicht an die Hygieneregeln, die in Deutschland Standard seien.
Mehr als 20 Prozent der neu diagnostizierten Hepatitis-C-Fälle, die 2010 dem Robert-Koch-Institut gemeldet wurden, gingen sehr wahrscheinlich auf Tätowierungen und Injektionen im Ausland zurück, erläutert Löscher. Der Infektionsexperte empfiehlt, in Entwicklungsländern komplett auf Eingriffe mit Instrumenten zu verzichten, die durch Blut verunreinigt sein könnten.

(17.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.