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REISE und PREISE

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Gewinnspiel Zu Dan Browns »Inferno« mit Tom Hanks

Der Countdown läuft: Am 13. Oktober 2016 läuft »Inferno« weltweit in den Kinos an. Tom Hanks wird wieder einmal als Robert Langdon von einem Ort zum nächsten hetzen und Rätsel lösen. Bestseller-Autor Dan Brown, nach dessen Roman-Vorlage »Inferno« gedreht wurde, hat sich dieses Mal drei wunderschöne europäische Städte ausgesucht. Welche das sind, können Sie in einem Gewinnspiel auf unseren Facebookseiten (https://www.facebook.com/pages/REISEPREISE) erraten.

Einfach die REISE & PREISE Facebookseite liken, mitraten und einen von 10 Reiseführern gewinnen! Buchautorin Helena Julian war schon da. Ihr preisgekrönter und weltweit einziger vollständiger Reiseführer zu allen Thriller-Schauplätzen ist unverzichtbare Lektüre für Langdon-Fans. Helena Julian hat alle Thriller-Schauplätze vor Ort inspiziert und sämtliche wichtigen und unterhaltsamen Informationen für Fans zusammen getragen. Auf 200 Seiten und mit über 180 Fotos!
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(06.10.2016, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.