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Glampen ist Campen mit Stil, z.B. in Frankreich, Italien, Kroatien oder Spanien

Glampen ist Campen mit Stil, z.B. in Frankreich, Italien, Kroatien oder Spanien

Foto: © Selectcamp

Glamping Urlaubsalternative für die Familie

Wenn Familien in den Urlaub fahren, erwarten sie vor allem eines: Eine ungezwungene, familienfreundliche Umgebung, in welcher die Kinder auch mal laut sein dürfen. Kommen eine ansprechende Natur und der Komfort eines gut organisierten Campingplatzes dazu, entsteht der ideale Familienurlaub.

Mittlerweile werden außer reinen Stellplätzen für die Zelte auch luxuriöse, mit fließendem Wasser und Bädern ausgestattete Glamping-Unterkünfte speziell auch für die Bedürfnisse von Familien angeboten. 
 
Campen oder Glampen?
 
Glampen ist Campen mit Stil. Die Wortneuschöpfung setzt sich aus den Begriffen glamourous und Camping zusammen und steht für eine Form des Urlaubs, in welchem Naturnähe und Unkompliziertheit mit Stil und gehobenen komfortablen Unterkünften verbunden werden. Dazu wurden neue Unterkunfts-Arten entwickelt. Die Familien können beispielsweise in Lodgezelten, Lodgesuiten oder Safarizelten nächtigen, oder sie buchen sich eine Hybrid- oder Airlodges, die sowohl die einfache Zeltatmosphäre als auch die Annehmlichkeiten einer Ferienwohnung bieten. Mit viel Komfort wird der Campingurlaub schnell zum unvergesslichen Erlebnis. Wer einen Glamping-Urlaub bucht, kann zwischen Mobilheimen oder komplett eingerichteten Zelten wählen. Die meisten Unterkünfte haben einen Wohnbereich, eine vollständig eingerichtete Küche und Schlafabteilungen mit richtigen Betten. Außerdem warten die Glamping-Zelte mit modernen Toiletten und Badezimmern auf. Fließendes Wasser gehört ebenfalls zur Grundausstattung dazu. Familien kommt diese Vollausstattung entgegen, denn es bedeutet für sie schließlich, dass sie nicht alles einpacken und mittransportieren müssen. Es genügt, den Koffer für sich und seine Lieben zu packen und loszufahren. 
 
Für wen ist Glamping geeignet? 
 
Glamping eignet sich ebenso für Singles wie für Familien. Besonders gern wird es von Menschen gebucht, die ihren Urlaub bevorzugt in der Natur verbringen möchten, die viel Freiraum, aber auch gleichzeitig mehr Luxus und Stil brauchen. Der ein oder andere Glamper erinnert sich gern wehmütig an seine Kindheit und die Zeltferien mit Eltern und Großeltern, möchte jedoch als Erwachsener auf eine Dusche oder einen Herd nicht verzichten. Im Glamping-Familienurlaub finden auch Familien, was sie suchen: Natur und Zeltromantik, verbunden mit einer gut ausgestatteten Unterkunft. Besonders entgegen kommt das Glamping-Konzept auch solchen Gästen, die nicht mit viel Gepäck reisen möchten. Für Neueinsteiger in diese Art des Urlaubs bietet Glamping eine Alternative zu den herkömmlichen Ferienhaus-Urlauben.
 
Das Besondere am Glampen
 
Glamping findet meist auf normalen Campingplätzen statt. In der Regel stehen die Glamping-Unterkünfte in einem speziellen Bereich oder sind individuell verteilt auf dem Platz, das ist je nach Anbieter verschieden. Zur Standard-Unterkunft zählt das Lodgezelt oder das Mobilheim. Beide sind auch für Familien mit bis zu sechs Personen bewohnbar. Manche Glamping-Unterkünfte finden sich in Holzhütten oder in umgebauten Wohnwagen, aber auch Baumhäuser, Iglus, Safari-Zelte und vieles mehr kann Glamping-kompatibel umgebaut sein. Wichtig und maßgeblich ist der Hauch von Luxus, der diese Behausungen trotz es Zeltcharakters umweht. Bei der klassischen Glamping-Unterkunft vereinen sich Natur, der Wohlgefühl- und Luxusaspekt. 
 
Luxusurlaub im Zelt für wenig Geld
 
Glamping steht auch für Luxus. Zum bereits erwähnten Frühbucherrabatt, den einige Anbieter haben, kommt die Möglichkeit der Selbstversorgung in der zelteigenen Küche als kostensparendes Merkmal hinzu. Außerdem kann die Anreise individuell gestaltet werden. Mit dem Auto, dem Zug oder per Flugzeug. Damit ist der Glamping-Urlaub nicht nur vergleichsweise günstig, sondern die Camper bleiben auch noch unabhängig. Manche Anbieter vereinen Wellness-Angebote mit dem Glamping und schaffen ein Rundum-Paket für besonders erholungsbedürftige Reisende. 
 
Angebote und Ferienziele finden
 
Auch beim Glamping oder einfachem Camping lohnt sich ein frühzeitiger Blick ins Netz bei den entsprechenden Anbietern, um von Frühbucherrabatten zu profitieren oder bestimmte Angebote in Anspruch zu nehmen. Unter www.selectcamp.de finden Familien beispielsweise solche Angebote, wie Frühbucheraktionen oder spezielle aktuelle Aktionen der Saison. Aber auch bei der Unterkunft an sich kann beim Glamping unter verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden:
 
Mobilheime: Dazu zählen mit Holzterrassen ausgestattete Häuser mit zeltähnlichem Charakter.
 
Bungalowzelte: Auf einer Grundfläche von 5 auf 5 Metern bieten diese Zelte nicht nur eine hohe Decke, sodass ein Erwachsener auch stehend in sein Zelt kommt, sondern auch eine komplette Ausstattung mit echten Betten, einer Küche und einer Gartengruppe vor dem Zelt.
 
Lodgezelte: Hier finden Familien auf 27,5 m² ein echtes Bad mit Dusche und WC in einem Zelt vor.
 
Lodgesuite: Die Suiten bieten Luxus pur, denn hier bekommen die Gäste sogar eine Badewanne und ein Himmelbett angeboten. Außerdem verfügt die Lodgesuite über ein weiteres Zelt, das Juniorlodgezelt. Dieses kann zum Beispiel als Schlafraum für die Kinder genutzt werden. 
 
Airlodge: Eine Airlodge ist zweistöckig und hat ein aus Tuch gefertigtes, einholbares Safari-Zeltdach. Damit kann der Glamper wahlweise unter freiem Himmel schlafen oder mit Dach. Diese Lodges enthalten auch ein Bad und eine Küche sowie mehrere Schlafräume. 
 
Hybridlodges: Hier finden Campingfreunde eine Hybrideinrichtung aus Zelt und Mobilheim, Der Mobilheim-Bereich beherbergt die Schlafräume und das moderne Badezimmer, die Zelteinheit die Küche und den Zugang zur Trasse. Gerade für Familien mit Kleinkindern dürfte die Hybridlodge interessant sein, denn sie ist mit einer Klimaanlage ausgestattet. 
 
Glamping-Unterkünfte befinden sich in folgenden Reiseländern: (Auswahl)
 
Frankreich
Ardèche, Cote d'Azur, Languedoc-Roussillon
Beispiele: Les Ranchisses, Domaine du Colobier, Beach Garden, Domaine de la Yole, Nouvelle Florida
 
Italien
Gardasee, Iseosee, Lago Maggiore, Rom, Sardinien, Toskana
Beispiele: Camping Isamar, Vilaggio Barricata, Marina di Venezia, Camping Dormeletto, Camping Le Capanne, Camping Le Pianacce
 
Kroatien
Dalmatien, Istrien
Beispiele: Lanterna, Park Umag, Camping Solaris, Camping Polari
 
Niederlande
Südholland
Beispiele: Camping Duinrell
 
Spanien
Costa Brava, Costa Dorada
Beispiele: Castell Montgri, El Delfin Verde, Nautic Almata, La Torre del Sol
 
Österreich
Beispiele: Steiermark, Bella Austria

 
(02.12.2014, rp)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.