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REISE und PREISE

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AlpTransit Gotthard AG/dpa

Gotthard-Tunnel Positive Veränderungen im Bahnnetz

Wenn sie nördlich der Alpen in den Zug steigen, können Fahrgäste nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels schneller ins Tessin und nach Norditalien reisen. 

»Mit dem neuen Fahrplan verkürzen sich die Fahrzeiten für Reisende aus Deutschland in Richtung Südschweiz«, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB). Je nach Zielort brauchen Fahrgäste dann rund 30 bis 40 Minuten weniger. Auch das Angebot ändert sich: »Auf der Strecke von Frankfurt am Main über Basel nach Norditalien erhöht sich die Anzahl der schnellen Verbindungen«, sagt die DB-Sprecherin. Denn zusätzlich zu den Verbindungen über den Lötschberg könnten Reisende nun auch durch den 57 Kilometer langen Gotthard-Basistunnel fahren. Die Strecke ist an das europäische Bahnnetz angebunden.

Größere Veränderungen sind für Bahnreisende in Richtung Italien jedoch erst später spürbar. »Ab 2018 soll es nach derzeitiger Planung eine Direktverbindung von Frankfurt am Main nach Mailand geben«, teilt die DB-Sprecherin mit.  Die Strecke verläuft durch die Schweizer Alpen – von Erstfeld im Norden bis nach Bodio im südlichen Kanton Tessin.

13.12.16, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.