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GRAND TOUR Junge Kochtalente für Weltreise gesucht

»Die beste Bildung findet der Mensch auf Reisen«, das sagte Goethe, als er im 18. Jahrhundert von seiner Grand Tour Italien zurückkehrte und seine Eindrücke niederschrieb. Über 200 Jahre später gibt die Hotelkette InterContinental Hotels einem talentierten Nachwuchskoch die Möglichkeit, sich während einer Weltreise Erfahrungen für die spätere Kochkarriere inspirieren zu lassen. Grundidee der Reise ist die so genannte Grand Tour junger Adeliger im 18. Jahrhunderts, die als Ende ihrer Ausbildung an die wichtigsten Fürstenhöfe ihrer Zeit gesendet wurden, um weitere Erfahrungen zu sammeln. Auf der exklusiv zugeschnittenen Tour durch Europa, Nordamerika, Australien, Fernost und Arabien gewährt die Crème de la Crème der Chefköche Einblick in ihre Kochkunst: darunter Christophe Raoux – renommierter Chefkoch des »Café de la paix« in Paris – sowie Lau Yiu Fai – weltbekannter Maitre im »Nobu« in Hongkong.

Immer wieder geben erfahrene Concierges Geheimtipps für kulinarische Entdeckertouren durch die Metropolen. Während seiner siebenwöchigen Reise berichtet der Gewinner auf einem Blog und auf der Facebook-Seite InterContinental Life von seinen Erlebnissen. Neben dem Round-the-World-Flugticket und einem Taschengeld von 1.000 Euro wohnt der ausgewählte Kandidat u.a. in ausgesuchten InterContinental Hotels in Paris, London, Boston, Melbourne, Tokio, Hongkong, Bangkok und Dubai. In Deutschland gehören Berlin und Berchtesgaden zu den Reise-Highlights. Bewerbungsschluss ist der 9. April. Die Teilnehmer sollten zwischen 18 und 30 Jahren, gute Englischkenntnisse und möglichst schon etwas Reiseerfahrung haben und vor allem: vom 3. Mai bis 20. Juni 2010 Zeit haben. In der Bewerbung sollte zum Ausdruck gebracht werden, warum man der bessere Kandidat ist.

Weitere Infos gibt’s auf www.grandtour-2010.com.
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.