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Urlaub auf Kreta - das geht sehr wohl. Nur auf ein paar Hindernisse müssen sich Touristen einstellen

Urlaub auf Kreta - das geht sehr wohl. Nur auf ein paar Hindernisse müssen sich Touristen einstellen

Foto: Philipp Laage

Griechenland-Reise Urlauber bleiben entspannt

Eine drohende Staatspleite, geschlossene Banken: Was sich in Griechenland abspielt, hört sich dramatisch an. Wer aber gerade auf Kreta in der Sonne liegt, bekommt davon nicht viel mit. Die Urlauber sind entspannt. Ein Besuch vor Ort.

Der Griechenland-Urlaub von Angelika und Wolfgang Holzer begann mit einem kleinen Abenteuer. Die beiden Deutschen standen bei ihrer Ankunft nicht etwa vor einem Bankautomaten, der keine Scheine mehr ausgab. Das Problem war anders gelagert: Es gab keinen Transfer-Bus - einfach gestrichen.

Und so schlugen sich die Holzers am Samstag (27. Juni) mit einem örtlichen Bus vom Flughafen Heraklion bis zu ihrem Hotel nahe der Hafenstadt Chania auf der beliebten Ferieninsel Kreta durch. Fünf Stunden habe das gedauert, erzählt Angelika Holzer, 56. Sie und ihr Mann, 77, flogen genau an dem Tag nach Griechenland, an dem Regierungschef Alexis Tsipras die Volksabstimmung über die von den Gläubigern geforderten Reformen ankündigte. Damit eskalierte die Krise um das chronisch von der Pleite bedrohte Griechenland völlig. Die Holzers fuhren mit ihren Koffern zum Flughafen. Bester Laune.

 
Die Griechenland-Krise war zu Hause zwar ein Thema. »Das hat uns vor der Reise schon beschäftigt«, berichtet Angelika Holzer, die unweit des Strandes auf einer Liege im Schatten ruht. »Aber wir kamen unbesorgt hierher.« Eine Arbeitskollegin habe noch vor der Abreise zu ihr gesagt: Das kannst du doch nicht machen! Die 56-Jährige schaut sich um, blickt in den wolkenlosen Himmel, hinüber zum Meer, alles ist angenehm ruhig. Ihr Blick sagt: Man sieht ja sehr gut, dass man das machen kann - Urlaub in Griechenland.
 
Angelika und Wolfgang Holzer wirken nicht so, als würde sie das Thema nun, da sie einmal angekommen sind, noch groß beschäftigen. Die beiden haben genug Bargeld mitgenommen, sicher ist sicher. Aber was nun zur Stunde genau politisch passiert, das verfolgten sie nicht so genau, sagt Angelika. Das Fernsehprogramm im Hotelzimmer zeige sowieso nur Promi-News und nichts Politisches - aber wer will bei dem Wetter überhaupt auf dem Zimmer hocken?
 
Viggo Eilentsen aus Norwegen sitzt am Pool und hat ein Smartphone in der Hand. Er will ein wenig auf dem Laufenden bleiben, was die ganze Sache mit Griechenland angeht. Dass Ausländer im Land weiter Bargeld mit ihren Karten abheben können, wusste er nicht. Doch auch sonst sagt er immer wieder: »Nein, ich mache mir keine Sorgen.« Er sei schon viele Male in Griechenland gewesen. Er glaubt nicht, dass noch gestreikt wird und Probleme auftreten. 
 
Hier auf der Ferieninsel ist die Lage entspannt. Die Mitarbeiter im Hotel sind freundlich, ebenso in den Tavernen und Shops draußen auf der Straße. In diesem Ort, ein paar Kilometer von Chania entfernt, ist durch nichts zu erkennen, dass etwas im Staate Griechenland nicht stimmt. Die Urlauber liegen am Strand oder am Pool, insgesamt wird sich wenig bewegt, die Sonne brennt - typische Ferienidylle. 
 
Chania selbst ist ein nettes Städtchen. Es gibt eine venezianische Hafenanlage und eine alte Markthalle, wo Touristen Gewürze, Olivenöl und Thymian-Honig kaufen können. Angelika und Wolfgang Holzer glauben eher nicht, dass sie noch einen Ausflug in die Stadt unternehmen werden. Die fünfstündige Busfahrt vom Flughafen hierher sei ihnen Ausflug genug gewesen, sagt die Frau und lacht. Das Programm für die übrigen Tage: entspannen, in der Sonne liegen. 
 
Welchen Rat gibt Angelika Holzer den sonnenhungrigen Deutschen, die schon eine Griechenland-Reise gebucht haben und jetzt vielleicht hadern? »Sie sollten es machen. Man muss die Leute gerade jetzt unterstützen«, sagt die 56-Jährige. Eine kleine Sorge hat das Paar allerdings doch - dass der Bus zurück zum Flughafen nicht fährt.

(01.07.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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