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Die griechischen Inseln wie etwa Santorin locken wieder viele deutsche Urlauber an - der Schuldenstreit der Regierung ändert daran nichts

Die griechischen Inseln wie etwa Santorin locken wieder viele deutsche Urlauber an - der Schuldenstreit der Regierung ändert daran nichts

Foto: Shutterstock/discovergreece.com

Griechenland-Reise Urlauber lässt die Krise kalt

Die Deutschen haben Lust auf Reisen und sind bereit, sich das etwas kosten zu lassen. Die politischen Querelen in Griechenland lassen sie dabei kalt - Hellas boomt. Und was ist mit dem ewigen Sorgenkind Ägypten? Ein Interview mit DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Sparen? Bei den niedrigen Zinsen? Nein danke! Die Deutschen sind konsumfreudig und wollen in diesem Jahr mehr Geld für Reisen ausgeben. Das trifft sich gut: Die Urlaubsländer Griechenland und Ägypten zum Beispiel haben ihre Probleme hinter sich gelassen. Auch sonst boomt das Reisen. Die Tourismusbranche auf der Reisemesse ITB (4. bis 8. März) ist in diesem Jahr also wieder einmal fröhlich gestimmt. Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), erklärt im Interview, wohin die Reise geht und warum er sich um junge Urlauber sorgt.

 
Welchen Urlaub buchen die Deutschen in diesem Jahr gerne?
 
Fiebig: Was sehr gut läuft, sind die klassischen Badeziele rund ums Mittelmeer und Kreuzfahrten. Das Angebot an Schiffen ist noch größer geworden. Was sich außerdem gut entwickelt, sind die Balearen. Die Türkei wird im Moment eher noch verhalten gebucht, aber das kann sich noch ändern. Sehr erfreulich ist die Entwicklung in Ägypten. Dort verzeichnen wir in den ersten Monaten des laufenden Touristikjahres für die Vorausbuchungen ein prozentual zweistelliges Plus. Insgesamt stimmt uns der aktuelle Buchungstrend für die Sommermonate sehr positiv.
 
Warum sind die Balearen wieder so stark?
 
Fiebig: Es gibt zwischen den einzelnen Urlaubsländern immer mal wieder leichte Verschiebungen. Im vergangenen Jahr haben Länder wie Griechenland und die Kanaren von dieser Verlagerung der Urlaubspräferenzen profitiert. Die Balearen - und allen voran Mallorca - gehören schon seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Auslandsreisezielen der Bundesbürger und überzeugen in diesem Jahr mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Deutschen schätzen die gute Hotelqualität sowie die umfangreichen Flugverbindungen.
 
Gibt es in Griechenland wegen der politisch unsicheren Zukunft einen Dämpfer bei den Buchungen?
 
Fiebig: Bislang sehen wir keine Anzeichen, dass sich aufgrund der neuen politischen Führung an dem Aufwärtstrend bei den Besucherzahlen etwas ändert. Während der Krise ab 2010 wurden die Deutschen vor allem in der griechischen Presse nicht gerade freundlich dargestellt. Das ist vorbei. Ich sehe auch jetzt keine Anzeichen dafür, dass die deutschen Urlauber negativ gesehen werden.
 
Ist Tunesien nach dem arabischen Frühling wieder interessant?
 
Fiebig: Tunesien hat sich nach dem arabischen Frühling sehr positiv entwickelt. Nach anfänglichem Einbruch der Gästezahlen sind diese inzwischen wieder fast so hoch wie vor der Krise. Was den Urlaub abseits der klassischen Badeziele angeht, gibt es sicher noch Nachholbedarf. Potenzial sehe ich im Hinterland, das bisher touristisch noch nicht so gut erschlossen ist. Das ist mit Investitionen verbunden, die ihre Zeit brauchen.
 
Hat die Reisebranche ein Problem, junge Urlauber anzusprechen?
 
Fiebig: Es ist tatsächlich teilweise nicht so einfach, junge Leute für Pauschalreisen zu begeistern. Viele von ihnen bewegen sich im Netz und suchen sich selbst ihre Reisen zusammen. Das ist eine Herausforderung, denn viele wissen nicht um die Vorteile und die Absicherung, die eine professionell organisierte Urlaubsreise mit sich bringt. Mir hat aber gerade erst kürzlich eine junge Frau unter 30 erzählt, wie sie nach zwei, drei Tagen zeitintensiver Suche im Internet verzweifelt aufgegeben hat und ins Reisebüro gegangen ist.
 
Was ist der Vorteil eines Reisebüros?
 
Fiebig: Es ist schwierig, sich online an einem bestimmten Punkt zu entscheiden. Im Reisebüro bekommt der Urlauber kompetente Beratung und wertvolle Tipps und zahlt nicht mehr als im Netz. Darum gehen wieder mehr Kunden auch ins Reisebüro - der Umsatz über die stationären Büros hat deutlich zugelegt und auch deren Anzahl wächst.
 
Die Generation »65plus« verreist so gerne wie nie zuvor. Werden die touristischen Angebote künfitg vor allem auf Senioren zugeschnitten sein?
 
Fiebig: Nein, denn die wollen Urlaub machen wie jeder andere auch, solange sie nicht auf besondere Betreuungsleistungen - etwa auf ärztliche Begleitung - angewiesen sind. Keiner der Älteren will spezielle Seniorenreisen machen. Von daher unterscheiden sich die Reisen nicht groß von dem Angebot für alle anderen. Was sich aber durchaus gut bei der älteren Generation entwickelt, sind Busreisen. Diese Reiseform ist auch gerade bei den Menschen beliebt, die ihren Lebenspartner verloren haben und Kontakt zu anderen Reisenden suchen. Außerdem ist das eine sehr komfortable Möglichkeit, etwas von der Welt zu sehen.
 
(04.03.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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